Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

 Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.


Dabei unterscheidet man drei Formen, wie eine bAV finanziert wird:

• Arbeitgeberfinanziert

• Arbeitnehmerfinanziert

• Mischfinanziert


Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gewährt in § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Umwandlung von Teilen seines Lohnes oder Gehaltes zur Verwendung für die betriebliche Altersversorgung (Arbeitnehmerfinanzierte bAV, Entgeltumwandlung). Diese bietet neben einer zusätzlichen Rente auch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.

Was ist das Besondere an einer betrieblichen Altersversorgung, insb. im Vergleich zu einer privaten Anlage?

Private Spar- oder Versorgungsanlagen können von Verbrauchern stets nur aus dem nach Abzug von Steuern und Abgaben verbleibenden „Nettoverdienst“ finanziert werden. Die bAV finanziert sich dagegen, innerhalb bestimmter Grenzen, aus dem „Bruttoverdienst“.


Aus Sicht des Arbeitnehmers lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen in der Ansparphase. Die späteren Leistungen aus der Versorgung (Kapital, Rente) sind nachgelagert steuerpflichtig; da die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als in der Anwartschaftsphase, profitiert der Rentner vom geringeren Steuersatz im Ruhestand. Vornehmlich dient die Entgeltumwandlung als Vorsorgebaustein neben der gesetzlichen Rente und ergänzt diese.

Lohnt sich eine bAV? Wie stark wirkt sich die Betriebsrente mindernd auf die gesetzliche Rente (GRV) aus?

Sie wirkt sich in den allermeisten Fällen nur geringfügig aus. Durch die Beitragsentnahme aus Ihrem Brutto zahlen Sie zwar weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, bauen sich aber im Gegenzug eine „zusätzliche Rente“ auf. In einem persönlichen Informationsgespräch rechnen wir Ihnen gerne individuell alle Beträge aus und geben Ihnen weitere wertvolle Hinweise.


Beispiel*:

• Monatliche Entgeltumwandlung aus dem „Brutto“: 100,00 €

• Weniger Rentenbeitrag 18,7 % (AG+AN-Anteil): 18,70 €

• Bei einer Ansparzeit für die Betriebsrente von 37 Jahren mindert sich die GRV um ca.: 50,00 €

• Dem gegenüber steht eine monatliche Betriebsrente von ca.: 780,00 € (Garantie + unverbindliche Überschüsse)

• Zugewinn somit: 730,00 €


* unverbindliche schematische Darstellung anhand standardisierter Annahmen und Werte. Ihre persönlichen Wert werden davon abweichen; gerne berechnen wir diese Werte individuell exakt für Sie.

Wie sieht es später mit der Besteuerung meiner Betriebsrente aus?

Alle Renten, auch die gesetzliche Rente, unterliegen im Rentenalter der Steuerpflicht. Jedoch fällt im Rahmen der Steuerfreibeträge keine Steuer an. Derzeit ist ein Rentenehepaar bis zu einem monatlichen Renteneinkommen von ca. € 2.400 (Ledige € 1.200) komplett steuerbefreit. Danach wird der erste Euro mit dem Steuereinstiegssatz von z. Zt. 14 Cent belastet. Für die allermeisten Mitarbeiter bleibt die Betriebsrente damit ein gutes Geschäft, weil sie im Alter keine oder nur wenig Steuern bezahlen.

Wird meine Betriebsrente oder meine Kapitalabfindung mit sonstigen Abgaben belastet?

Ja. Da Sie auf Ihre Beiträge für die Betriebsrente in der Anwartschaftsphase keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge geleistet haben, fallen diese Abgaben im Rentenalter an.

Wird die Betriebsrente für den Betriebsrentner mit der GRV verrechnet oder angerechnet?

Nein!

Wie lange wird meine Betriebsrente gezahlt?

Sie erhalten immer eine lebenslange Rente ausgezahlt. Sofern Sie nach Rentenbeginn versterben, haben Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen im Rahmen der von Ihnen festgelegten Rentengarantiezeit (meist 5 – 20 Jahre) Anspruch auf die Rente.

Habe ich eine Wahlmöglichkeit?

Ja. Sie können sich anstelle der lebenslangen Rentenzahlung für eine einmalige 100% Kapitalzahlung entscheiden. Diese Entscheidung müssen Sie erst bei Beantragung kurz vor dem Rentenalter treffen. Alternativ können Sie auch bis zu 30 % des angesparten Geldes auf einmal entnehmen und lassen sich den Rest in Form einer lebenslangen Rente auszahlen.

Was ist steuerlich günstiger für mich? Eine monatliche Betriebsrente oder eine einmalige Kapitalabfindung?

Das hält sich im Prinzip die Waage. Die Steuern und Abgaben werden meist nur anders fällig. Am besten fragen Sie Ihren steuerlichen Berater kurz vor Ihrer individuellen Entscheidung im Rentenalter. Aus Erfahrung wissen wir, dass oftmals aus Gründen der Lebensplanung steuerliche Effekte zu Rentenbeginn nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Was passiert bei Insolvenz meines Arbeitgebers?

Ansprüche aus Arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten sind sofort unverfallbar. Das heißt, es ist Ihr Vertrag und Guthaben von Anfang an und bleibt Ihr Vertrag und Guthaben. Dies gilt auch in einem Insolvenzfall Ihres Arbeitgebers.


Bei rein Arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten gilt: seit dem 1.1.2018 bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls endet und der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens 3 Jahre bestanden hat.

Was passiert, wenn ich meinen Arbeitgeber verlasse?

Bei rein Arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten gilt: seit dem 1.1.2018 bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls endet und der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens 3 Jahre bestanden hat.


Bei Arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten haben Sie grundsätzlich ab Beginn das Recht auf Ihren Vertrag und nehmen diesen bzw. das Kapital bei Verlassen Ihres Arbeitgebers immer mit. Ihr neuer Arbeitgeber kann Ihren Vertrag übernehmen und nach Ihren Wünschen weiterführen, er muss Ihren bestehenden Vertrag jedoch nicht übernehmen. Sie haben aber ein „Recht auf Kapitalübertragung". Das heißt, Sie haben Anspruch auf „wertgleiche Übertragung“ Ihres Guthabens aus Ihrem (alten) Betriebsrentenvertrag auf einen neuen Vertrag bei einem anderen Versorgungsträger.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Sie entscheiden, ob Ihr Vertrag unverändert von Ihnen weitergezahlt wird, der Beitrag reduziert oder – wie in den meisten Fällen – zunächst vollständig ausgesetzt, also beitragsfrei gestellt wird.


Haben Sie einen neuen Arbeitgeber gefunden, so haben Sie kraft Gesetz das Recht, Ihren Vertrag dort weiterzuführen (Ihr Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung). Es sei denn, Ihr neuer Arbeitgeber hat ein eigenes Versorgungswerk, dann haben Sie Anspruch auf Übertragung Ihres Vertragswertes in eine wertgleiche Anwartschaft des neuen Betriebsrentenversorgungsträgers (Wichtig: ohne erneute Einrichtungskosten!).

Wenn ich die Betriebsrente kündige, kann ich mir dann den Rückkaufswert auszahlen lassen?

Grundsätzlich nein. Es handelt sich bei der Betriebsrente – wie bei der gesetzlichen Rente – um echte Vorsorge fürs Alter. Nur im Rahmen von Kleinstabfindungsregelungen sind Auszahlungen vor dem 62. Lebensjahr möglich.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich vor meinem Rentenbeginn sterbe?

In der Regel wird der Vertragswert, eventuell abzüglich geringfügiger Stückkosten, sofort an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Entweder in einer Summe oder als lebenslange Rente.

Kann ich meinen Beitrag ändern?

Sie können Ihren Beitrag in der Regel jederzeit ändern, d. h. erhöhen oder vermindern. Sie erhalten danach einen Nachtrag mit den Veränderungen zu Ihrem Versicherungsschein. Teilen Sie Ihren diesbezüglichen Wunsch einfach Ihrem Personalbüro mit.

Was passiert, wenn ich in Elternzeit gehe?

In der Elternzeit haben Sie ein entgeltfreies Arbeitsverhältnis. Arbeitgeberzuschüsse zur Betriebsrente werden in dieser Zeit nicht gezahlt. Sie selbst entscheiden, ob Sie während der Elternzeit den Vertrag weiter mit eigenen Beiträgen besparen wollen oder nicht (Beitragsfreistellung). Wir empfehlen vor einer solchen Entscheidung eine Beratung durch den bAV-Betreuer Ihres Arbeitgebers.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich langfristig krank bin?

Innerhalb Ihrer Lohnfortzahlung für die ersten 6 Wochen bleibt alles unverändert, danach wird Ihr Arbeitgeber mit Ihnen eine Vereinbarung für die weitere Fortführung treffen (Beitragsfreistellung oder private Beitragszahlung). Da kein Gehalt oder Lohn mehr gezahlt wird, entfallen die staatlichen Förderungen für Ihre Betriebsrente.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn vorzeitig in Ruhestand gehe?

Viele bAV-Verträge haben eine variable Abrufphase von bis zu 5 Jahren, innerhalb der Sie flexibel den Vertrag auf Ihre persönliche Situation anpassen können. Sie können z. B. entscheiden, eine geringere Rente (oder Kapitalleistung) früher zu erhalten oder die bAV bis zum regulären Renteneintrittsalter beitragsfrei ruhend zu lassen. Wir empfehlen vor einer solchen Entscheidung eine Beratung durch den bAV-Betreuer Ihres Arbeitgebers.

Wie und wo beantrage ich zum Rentenbeginn meine Betriebsrente?

Sobald Sie Ihren amtlichen Rentenbescheid von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben, senden Sie davon bitte eine Kopie an den Versorgungsträger Ihres Arbeitgeber (die Adresse der Pensionskasse oder der Lebensversicherungsgesellschaft, die Ihren bAV-Vertrag verwaltet, finden Sie auf Ihrer Kopie des bAV-Vertrages oder teilt Ihnen gerne die Personalabteilung mit). Bitte teilen Sie dem Versorgungsträge mit, für welche Auszahlungsvariante (Renten- oder Kapitalzahlung) Sie sich entschieden haben. Zusätzlich geben Sie bitte Ihre SteuerID (finden Sie z. B. auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid) bekannt sowie die IBAN Ihrer Bankverbindung, auf welche die Renten- bzw. Kapitalzahlung durch die Pensionskasse oder Lebensversicherung fließen soll. Das Original Ihres bAV-Versicherungsscheins hat Ihr Arbeitgeber in Verwahrung und wird diesen bei Ihrem Austritt an Sie übergeben; diesen senden Sie bitte ebenfalls dem Versorgungsträger zu - am besten per Einschreiben.

Wo finde ich aktuellen Einblick in meinen bestehenden bAV-Verträge bzw. -Verträge?

Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen ein spezielles „Mitarbeiter-Service-Portal“ für die betriebliche Versorgung zur Verfügung. In diesem finden Sie die wichtigsten Informationen und Dokumente zu Ihrer betrieblichen Versorgung. Aufgrund der Vielzahl der historischen Versorgungsträger wird das Portal Stück für Stück um weitere Informationen und Dokumente ergänzt. Sollten Sie Informationen vermissen, wenden Sie sich bitte an das Personalbüro oder den bAV-Betreuer Ihres Arbeitgebers.


Ihre persönlichen Zugangsdaten zum „Mitarbeiter-Service-Portal“ erhalten Sie von uns im Auftrag Ihres Arbeitgebers.

Wo kann ich mich über eine Arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente informieren? Was muss ich tun?

Wenden Sie sich dazu bitte an das Personalbüro oder direkt an den bAV-Betreuer Ihres Arbeitgebers:


• per E-Mail an: bavservice (at) ass-ko.de

• oder per Telefon unter: 05665 9478-0

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